Erbrecht Jürgen F. Berners – Fachanwaltskurs bestanden

„Die Senioren sollen gesichert bleiben - die Junioren sollen Verantwortung übernehmen“

Rechtsanwalt Berners berät und begleitet Sie bundesweit in allen Bereichen des Erbrechts sowie der lebzeitigen Vermögensnachfolge, insbesondere aber auch der Unternehmensnachfolge.

Niemand ist vor den Unwägbarkeiten und plötzlichen Schicksalsschlägen sicher – ob im Alter oder in junger Jahren. Hier können Sie Vorsorge treffen. Dazu zählt auch die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Um bei der Nachfolgeregelung oder der Vorsorge auf der sicheren Seite zu stehen und vor unliebsamen Überraschungen verschont zu bleiben, sollte eine fundierte fachliche Rechtsberatung eingeholt werden. Ich berate Sie streitvermeidend im Vorfeld. Nach einem Todesfall helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

In praxi sind folgende Punkte meist bedeutsam:

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Vorweggenommene Erbfolge/Unternehmensnachfolge
  • Testament, Berliner Testament
  • digitaler Nachlass
  • Nießbrauch
  • Enterbung
  • Erbfolge
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Berechnung des Pflichtteils
  • Vermächtnis
  • Widerruf des Testaments
  • Verträge zur Übertragung von Firmen

In einem ersten Gespräch wird der Sachverhalt ausführlich erörtert und erste Lösungsansätze besprochen. Danach werden Sie in einem sog. „Ausgangslage-Schreiben“ informiert. Sodann erfolgt sodann die Vertiefung und Feinarbeit – ggfls. zusammen mit Ihrem Steuerberater - bis zum jeweiligen Abschluss beim Notar oder sonstiger Erstellung von Verträgen oder Testamenten.

So wird ganz individuell für jeden Rechtssuchenden die passende Lösung entwickelt. Besonderer Augenmerk wird dabei auf die Substanz-Nutzen-Analyse beim Vermögensfluss von der älteren auf die jüngere Generation gerichtet.

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